Unser Angebot
Regelbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte betreuen regelmäßig Ihre Beschäftigten. Sie erhalten von uns ein Zertifikat als Betreuungsnachweis.
Bausteine der Regelbetreuung (gemäß DGUV Vorschrift 2)
Quelle: BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH; angelehnt an Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(DGUV)
Grundbetreuung:
Die Grundbetreuung konzentriert sich im Wesentlichen auf die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes gemäß Arbeitsschutzgesetz, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten regelmäßig anfallen.
Zu Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten kommt Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit einmal im Jahr zu einer Grundbetreuung in den Betrieb. In größeren Unternehmen ab 11 Beschäftigten bieten wir die Grundbetreuung gemäß den Einsatzzeiten an, die in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt sind.
Die Grundbetreuung umfasst:
- Online-Arbeitsschutzportal „SHK-Arbeitssicherheit“
- Betriebsbegehungen und Beratungen vor Ort
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Mitarbeiterunterweisungen, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis
- Dokumentation und Kontrolle der sicherheitstechnischen Betreuung mit dem SHK-Arbeitssicherheit-Modul "Unterweisungen und Betreuungen"
Betriebsspezifische Betreuung (nur für Betriebe ab 11 Beschäftigten):
Der betriebsspezifische Teil der Regelbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 trägt den besonderen Verhältnissen Ihres Betriebs Rechnung. Den inhaltlichen Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermitteln Sie als Unternehmer mit Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihres Betriebsarztes.
Anlassbezogene Betreuung (nur für Betriebe bis zu 10 Beschäftigten):
Sie sind als Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Zu den besonderen Anlässen gemäß DGUV Vorschrift 2 zählen u.a.:
- größere Baustellen,
- Gerüstabnahmen,
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
- Einführung neuer Arbeitsverfahren,
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten.
- Erstellung von Notfall- und Alarmpläne
Wir unterstützen Sie mit anlassbezogenen Betreuungen vor Ort bei Ihnen im Betrieb oder auf der Baustelle. Die zusätzlich vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Wenn Sie zusätzliche Informationen oder ein konkretes Angebot inkl. Preisangaben zu unseren Leistungen wünschen, nutzen Sie bitte unser Angebotsformular oder rufen Sie uns einfach an unter +49(0)30 31582465.
Wir werden uns umgehend mit den gewünschten Informationen bei Ihnen melden.